Blumenladen in meiner Nähe

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RATGEBER

Ratgeber: Blumenläden in meiner Nähe (2026)

Du willst frische Blumen zum richtigen Termin. Kläre vorher Öffnungszeit und Liefertermin und sichere Fotos und Beleg, wenn der Strauß nicht passt.

Auslage eines Blumengeschäfts mit bunten Schnittblumen in Eimern und Preisschildern
Symbolbild · Foto: Dietmar Rabich, CC BY-SA 4.0 · Bildnachweis

So läuft es ab

  1. Laden klärenÖffnung am Sonntag oder Feiertag telefonisch oder am Eingang bestätigen lassen.
  2. Termin festhaltenWunschtermin vor Vertragsschluss nennen und schriftlich bestätigen lassen.
  3. Zustand dokumentierenBei Ankunft oder Kauf Fotos machen, Kassenbon oder Bestellbestätigung aufheben.
  4. ReklamierenBeim Verkäufer Ersatz, Preisminderung oder Rücktritt verlangen, mit Fotos und Beleg.

Ob ein Blumenladen sonntags öffnen darf, regelt das Land. Bayern erlaubt zwei Stunden, Baden-Württemberg drei, Nordrhein-Westfalen fünf und Hessen sechs. Am Muttertag, am Totensonntag und am ersten Advent dürfen Blumenläden in Bayern und Baden-Württemberg länger öffnen. Das Gesetz sagt nur, was erlaubt ist. Ob dein Laden tatsächlich öffnet, erfährst du beim Laden selbst.

Schnittblumen, die du per Telefon oder online bestellst, kannst du gesetzlich nicht widerrufen: Das Gesetz nimmt schnell verderbliche Ware aus, und die Verbraucherzentrale Brandenburg nennt Schnittblumen ausdrücklich. Dein Hebel ist der Termin. Ist ein fester Liefertag zugesagt und kommt der Strauß später, kannst du den Kaufpreis zurückverlangen. Am Ladentisch bestellt, gibt es ohnehin kein gesetzliches Widerrufsrecht.

Weicht der Strauß bei der Übergabe von dem ab, was vereinbart war, kannst du einen Mangel geltend machen. Eine gesetzliche Frist für die Frische gibt es nicht, es zählt, was vereinbart wurde. Mach deshalb sofort Fotos und bewahre den Beleg auf. Wolltest du den Strauß nur tauschen, bleibt es Kulanz. Preise müssen als Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer ausgezeichnet sein, wenn du die Ware selbst entnehmen kannst.

Quellen: Bayerische Staatsregierung (gesetze-bayern.de), IHK Rhein-Neckar, Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de), Land Hessen (Verwaltungsportal Hessen), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Verbraucherzentrale Brandenburg, Verbraucherzentrale Niedersachsen (Stand der Seite 23.10.2023), Verbraucherzentralen (Gemeinschaftsredaktion, Stand der Seite 20.10.2025), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

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Häufige Fragen

Darf ein Blumenladen sonntags öffnen?

Das hängt vom Bundesland ab. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Berlin haben Ausnahmen für Blumenläden, mit unterschiedlicher Dauer. Ob ein bestimmter Laden dann wirklich öffnet, erfährst du nur dort, am Eingang oder am Telefon. Mehr dazu →

Wie lange dürfen Blumenläden am Muttertag öffnen?

In Bayern vier Stunden, in Baden-Württemberg sechs. In Hessen sind es an Sonntagen sechs Stunden für Läden mit erheblichem Blumenangebot. Frag beim Laden nach, welches Zeitfenster er tatsächlich nutzt. Mehr dazu →

Kann ich online bestellte Schnittblumen widerrufen?

Nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg nicht: Für Schnittblumen und andere verderbliche Waren gilt das Widerrufsrecht nicht. Sagt ein Shop dir die Rückgabe zu, gilt seine Zusage. Lass dir diese Zusage vor der Bestellung schriftlich geben. Mehr dazu →

Was tun, wenn der Strauß zu spät oder welk ankommt?

Mach Fotos und schicke einen welk angekommenen Strauß laut Verbraucherzentrale Brandenburg noch am selben Tag an den Händler zurück. Wurde dir ein fester Termin zugesagt, kannst du bei Verspätung den Kaufpreis zurückverlangen. Mehr dazu →

Muss der Laden einen Strauß umtauschen, der mir nicht gefällt?

Nein. Im Laden gibt es kein gesetzliches Umtauschrecht, der Umtausch ist Kulanz des Verkäufers. Anders ist es bei einem Mangel, etwa wenn der Laden etwas anderes liefert als bestellt. Dann kannst du reklamieren. Mehr dazu →

Muss an jedem Strauß ein Preisschild hängen?

Waren, die du selbst entnehmen kannst, muss der Laden mit Preisschild oder Beschriftung auszeichnen. Die Verordnung nimmt davon nur Blumen und Pflanzen aus, die unmittelbar vom Freiland, Treibbeet oder Treibhaus verkauft werden. Mehr dazu →

Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

Quellen geprüft am 16.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.

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